Worum es geht
ArgumenteDie Einführung von Tempo 30-Regimes wird zwar vor allem in den Städten Winterthur und Zürich forciert und vorangetrieben, das Thema betrifft aber die Bevölkerung des ganzen Kantons. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner ländlicher Gemeinden wären von einer Verlangsamung des ÖV-Angebots tangiert: Anschlüsse der Zubringer wie beispielsweise den Bussen zu den Hauptverkehrsknoten der S-Bahn wären betroffen. Den Initianten ist der ÖV viel wert. Doch dieses System kostet viel Geld; sowohl für die Infrastrukturbauten, wie auch im jährlichen Betrieb. Dabei wird das Defizit des ZVV je zur Hälfte vom Kanton und allen Gemeinden getragen. Die durch Tempo 30 des ÖV innerorts zu erwartenden Verzögerungen würden so zu jährlich wiederkehrenden Kosten führen, bei sinkender Angebotsqualität. Denn um den Taktfahrplan einhalten zu können, sind zusätzliche Bus- und Tramkurse notwendig.
Allein in der Stadt Zürich wird mit Mehrkosten von über 20 Mio. Franken jährlich gerechnet. Auch diese Kosten müssten dann solidarisch von Kanton und Gemeinden getragen werden. Tempo 30 Zonen in Ortsdurchfahrten und Quartierzentren, vor Heimen und Schulen können sinnvoll sein. Problematisch hingegen ist flächendeckendes Tempo 30 innerorts auf allen Hauptstrassen. Davon wäre nicht nur der öffentliche Verkehr, sondern generell der Verkehr betroffen. Ein Ausbremsen gilt es zu verhindern, um die Funktionalität des Strassennetzes zu gewährleisten, die Mobilität sicherzustellen und die getätigten Investitionen in den ÖV zu bewahren.
Darum braucht es die Lancierung einer Volksinitiative zur Absicherung des ÖV-Angebots im Kanton Zürich!
Die Initianten setzen sich für eine zukunftsgerichtete Mobilität ein, mit einem zuverlässigen und finanzierbaren ÖV als einem zentralen Träger.
Ziel der Volksinitiative ist es, die Mobilität im ganzen Kanton Zürich attraktiv zu halten. Denn mit einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 für den ÖV werden auch Busse und Trams ausgebremst. Zudem wird der Ausbau auf generell Tempo 30 nicht nur bei Privaten, sondern auch beim ÖV zu erheblichen, jährlich wiederkehrenden Kosten führen. Gemeinden, die Tempo 30 verordnen, sollen gemäss der Initiative selbst für die Mehrkosten aufkommen. Sie sollen zudem verpflichtet werden, den ÖV so zu fördern, dass er nicht durch bauliche Massnahmen oder Verordnungen behindert werden kann.
Es gilt 6’000 Unterschriften innert 6 Monaten ab Lancierung der Volksinitiative zu sammeln.
Argumente
Flächendeckendes Tempo 30 im ÖV kostet die Bürgerinnen und Bürger viel Zeit und den ÖV viel Geld
Eine grosse Anzahl der Fahrten im öffentlichen Verkehr auf der Strasse findet in Trams und Bussen statt. Durch eine Temporeduktion auf den Hauptverkehrsachsen verlangsamt sich der ÖV insgesamt bei sinkender Angebotsqualität. Um die Fahrpläne einzuhalten, müssen auf denselben Kursen mehrere Fahrzeuge eingesetzt warden, das verteuert den öffentlichen Verkehr massiv. Ein Ausbremsen gilt es zu verhindern, um die Funktionalität des Strassennetzes zu gewährleisten, die Mobilität sicherzustellen und die getätigten Investitionen in den ÖV zu bewahren.
Der ganze Kanton ist von den Einschränkungen durch Tempo 30 im ÖV betroffen: ÖV funktioniert als Netz und Städte übernehmen Zentrums-funktion
Eine Einführung von Tempo 30 für den ÖV in den Städten betrifft die Einwohnerinnen und Einwohner des ganzen Kantons. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von ländlichen Gemeinden sind tangiert. Anschlüsse der Zubringer wie beispielsweise die Busse zu den Hauptverkehrsknoten der S-Bahn sind betroffen, da mit Tempo 30 für den ÖV nicht mehr der gleich effiziente Fahrplan zum Einsatz kommt.
Mobilität bedeutet einen grossen Nutzen für alle
Die Mobilität muss im ganzen Kanton Zürich attraktiv gehalten werden. Mit einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 werden auch Busse und Trams ausgebremst. Betroffen wäre nicht nur der öffentliche Verkehr, sondern generell der Verkehr, der gewerbliche Verkehr und auch Blaulichtorganisationen wären betroffen.
Damit in Zürich niemand stehen bleibt!
Mobilität bedeutet einen grossen Nutzen für alle
Der Initiativtext
Das Gesetz vom 6. März 1988 über den öffentlichen Personenverkehr wird wie folgt geändert:
Förderungsmassnahmen
- 2. Abs. 1 unverändert.
2 Der Kanton macht Förderungsmassnahmen davon abhängig, dass der öffentliche Verkehr grundsätzlich weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt wird.
Abs. 2 wird zu Abs. 3.
Aufgaben der Gemeinden
- 6. Abs. 1 und 2 unverändert.
3 Die Gemeinden sorgen dafür, dass der öffentliche Verkehr grundsätzlich weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt wird.
Aufgaben
- 25. Abs. 1 und 2 unverändert.
3 Gemeinden, die den öffentlichen Verkehr durch bauliche Massnahmen oder durch Verkehrsan-ordnungen behindern oder verlangsamen, tragen die sich daraus ergebenden Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs.